Hauptversammlung

Gletscherbahnen Kaprun Aktiengesellschaft

65. ordentliche Hauptversammlung der Gletscherbahnen Kaprun Aktiengesellschaft

am Mittwoch, 23. April 2025, um 11:00 Uhr, in 5710 Kaprun, Tauern SPA Zell am See-Kaprun (Tauern Spa Platz 1)

 

Tagesordnung

1. Jahresabschluss 2023/2024
a) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht des Vorstands, Vorschlag für die Gewinnverwendung und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023/2024
b) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns im Geschäftsjahr 2023/2024
c) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
d) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024

2. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025

3. Festsetzung der Aufwandsentschädigung an den Aufsichtsrat

4. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 9 (1) hinsichtlich der Wahl der/des Vorsitzenden bzw. der Stellvertreterin/des Stellvertreters

5. Wahlen in den Aufsichtsrat

Die Einladung zur Hauptversammlung wurde satzungs- und termingemäß am 24. März 2025 auf der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ veröffentlicht. Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne des § 108 (3) AktG stehen unter www.kitzsteinhorn.at/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen werden die online gestellten Unterlagen gerne auch per Post zugesandt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind jene Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Es wird um Anmeldung zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft (Elisabeth Daum, Tel.: +43 6547 8700-187) bis zum siebten Tag vor der Hauptversammlung ersucht.

Jede Aktionärin/jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zur Vertreterin/zum Vertreter zu bestellen. Die Vertreterin/der Vertreter nimmt im Namen der Aktionärin/des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie die Aktionärin/der Aktionär, die/den sie/er vertritt. Jede Vollmacht muss die Vertreterin/den Vertreter namentlich bezeichnen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und ist im Original zur Hauptversammlung mitzubringen.